In Aachen wurde der Betreiber eines Fitnessstudios wegen rassistisch diskriminierender Vertragsbedingungen zu einer Entschädigungssumme von 2500 € verurteilt. Männern of Color hatte er wiederholt die Mitgliedschaft in seinem Studio verwehrt oder ihnen abweichende und benachteiligende Bedingungen für die Aufnahme gestellt. Wir schließen uns der Hoffnung des Klägers an, dass das Urteil Betreiber_innen von Fitnessstudios dazu bewegen wird, ihre Geschäftspolitik zu ändern.
Die Pressemitteilung über die erfolgreiche Klage können Sie hier nachlesen.