
Beratung
Im AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln erhalten Betroffene und Zeug*innen von rassistischer Diskriminierung qualifizierte Beratung. Dabei berücksichtigen wir als ADB Köln die Verwobenheit von Rassismus mit weiteren Diskriminierungsformen wie z.B. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, des Alters, der sexuellen Identität oder des sozialen Status.
Wir
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- beraten zu Möglichkeiten der Intervention bei diskriminierenden rassistischen Vorfällen und Übergriffen.
- unterstützen Ratsuchende und begleiten sie beim gemeinsam beschlossenen Vorgehen durch den Prozess der Fallklärung.
- dokumentieren systematisch alle Vorfälle, die von Betroffenen und Zeug*innen gemeldet werden.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Wir sind ein multiperspektivisches und rassismuserfahrenes Team.
Nach vorheriger Absprache ist die Beratung auch auf Englisch, Französisch sowie Spanisch möglich. Wir bemühen uns darum, Dolmetscher*innen für andere Sprachen zur Verfügung zu stellen.
Terminabsprache & Kontakt
Bitte beachten Sie, dass für Beratungsgespräche eine Terminabsprache erforderlich ist. Wenn Sie beraten werden wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail an beratung@oegg.de mit Informationen zu Ihrem Vorfall oder rufen Sie uns unter 0221 / 964 76 300 an. Telefonisch sind wir jeden Montag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar.
Wenn Sie keinen Beratungsbedarf haben, sondern nur eine Diskriminierung melden möchten, nutzen Sie bitte folgende Seite Diskriminierungsvorfall melden.
Wartezeiten & Fristen
Da es bei uns zu längeren Wartezeiten kommen kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es für Sie wichtig sein kann, bestimmte Fristen im Blick zu behalten.
Wichtige Fristen sind:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen bei Diskriminierung, wenn die Diskriminierung im Arbeitsleben oder im Bereich Güter- und Dienstleistung (Wohnungsvermietung, beim Einkaufen, Bankkontoeröffnung, Fitnessstudio u.a.) stattgefunden hat.
Betroffene haben das Recht auf Entschädigung. Dafür müssen sie gegenüber der diskriminierungsverantwortlichen Seite (Arbeitgeber*in, Vermieter*in, …) innerhalb von zwei Monaten Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung außergerichtlich und schriftlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis über eine Diskriminierung.
Diese Frist zu beachten, d.h. nicht verstreichen lassen ist wichtig, weil ansonsten die Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung erlöschen.
Eine Besonderheit besteht im Bereich Arbeit: Im Falle einer Kündigung müssen Betroffene innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dies ist notwendig, damit das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst bzw. die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht wirksam wird.
Unser Beratungsansatz
Dem Empowerment-Ansatz folgend besteht unser oberstes Ziel darin, Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, zu stärken. In einem geschützten Rahmen stehen professionelle Berater*innen zur Verfügung, mit denen über das Erlebte gesprochen werden kann. Die beraterische Haltung orientiert sich immer an den Ratsuchenden. Sie werden darin unterstützt, selbstverantwortlich und in Eigenregie für ihre Rechte einzutreten. Die Perspektive der Betroffenen sowie deren Bedürfnisse und Ziele stehen im Mittelpunkt der Beratung. Daher werden auch nur gemeinsam mit ihnen und in enger Absprache Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten erarbeitet.
Interventionsmöglichkeiten
Mögliche Interventionen sind:
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- Kontaktaufnahme mit der in der Beschwerde genannten Einrichtung, Institution, Behörde oder Person
- Anforderung von Stellungnahmen der in der Beschwerde genannten Einrichtung, Institution, Behörde oder Person
- Vermittlung bzw. Zusammenarbeit mit anderen Fachberatungsstellen
- Unterstützung bei juristischen Handlungsmöglichkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)