Das Landesgericht Berlin hat über die Klage einer muslimischen Lehrerin entschieden, dass ein pauschales Verbot, im Schuldienst ein Kopftuch zu tragen, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Glaubensfreieheit und eine Diskriminierung im Sinne des AGG darstellt. Es wird nun eine Anpassung des Berliner Neutralitätsgesetzes gefordert.
Eine Pressemittteilung über das Urteil finden Sie hier.